Mediation


Grundsätzlich ist eine Mediation eine aussöhnende Vermittlung zwischen zwei streitenden Parteien. Als Mediatorin werde ich im Konfliktfall als neutrale und überparteiliche Vermittlerin hinzugezogen. In dieser Position helfe ich Konflikte aus den unterschiedlichsten Bereichen zu lösen.

Im Konflikt- oder Streitfall ist es den gegnerischen Parteien häufig nicht mehr möglich ohne neutralen Vermittler zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. In diesem Fall biete ich als Mediatorin meine Hilfe und Unterstützung an. Oftmals kann durch die Unterstützung eines neutralen und überparteilichen Vermittlers eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Bei dieser Art von Konfliktmanagement werden die Konfliktparteien zu Gesprächspartnern. Je nach Bedarf sind auch Einzelgespräche möglich. Hierdurch wird erreicht, dass die Interessen jedes Konfliktgegners berücksichtigt werden. Mit Hilfe einer Mediation ist es möglich zu einer selbst bestimmten, zukunftsgerichteten und realistischen Lösungsvereinbarung zu gelangen, die von allen Beteiligten voll und ganz mitgetragen wird.
Das Ziel des Mediationsverfahrens ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Etwa fünfundsiebzig Prozent aller Mediationsverfahren sind durch eine Einigung erfolgreich.

Wem verhilft eine Mediation zu einer einvernehmlichen Lösung?

  • Familien
  • Ehepartner
  • Im Scheidungsfall
  • Schule
  • Nachbarn
  • Mieter und Vermieter
  • Bei einer Erben- und Nachfolgereglungen
  • Bei Konflikten im Arbeitsverhältnis

Ein Mediator kann in den unterschiedlichsten Bereichen Konflikte ausräumen und die Konfliktparteien miteinander auszusöhnen.


Phasen einer Mediation


1

Start

Die Konfliktparteien kommen freiwillig zum ersten Termin. Sie sind zu einer Mediation bereit. Der Mediator / die Mediatorin stellt die Verfahrensregeln vor.


2

Analyse

Die Beteiligten erläutern in ihrer Sichtweise den Konflikt. Der Mediator / die Mediatorin fragt nach zusätzlichen Informationen.


3

Interessen

Wenn der Konflikt beschrieben ist, richtet sich der Blick auf die Interessen. Jede Konfliktpartei sucht Antworten auf die Frage: Was will ich eigentlich?


4

Ausgleich

Sind die Interessen formuliert und diskutiert, beginnt die Entwicklung eines möglichst konsensfähigen Ausgleichs (win-win-Situation).


5

Überprüfung

Die Konsequenzen des angestrebten Interessenausgleichs werden in rechtlicher, finanzieller und sozialer Hinsicht überprüft. Fachliche Beratung wird einbezogen.


6

Vereinbarung

Schließlich wird der überprüfte Interessenausgleich in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Bei Bedarf oder wegen Formvorschriften erfolgt eine notarielle Beurkundung der Vereinbarung.


Beispiel einer Mediation bei Eheproblemen oder einer bevorstehenden Trennung

Hat man sich bei einer Trennung entschieden das, was man sich gemeinsam geschaffen hat, nicht dem Scheidungsanwalt und dem Richter zu überlassen, sondern selbst zu regeln, ist es sinnvoll, dies mithilfe kompetenter Gesprächsleitung Schritt für Schritt anzugehen.
Viele Eheprobleme entstehen durch mangelnde Gespräche oder Gespräche, die nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Stauen sich mehrere ungeklärte Vorfälle an, hat man schnell das Gefühl, sich in einer Sackgasse zu befinden, aus der die Beziehung zu beenden der einzige Weg erscheint.
Dabei ließe sich durch ein oder mehrere Gespräche unter fachlicher Leitung der Knoten lösen oder die festgefahrene Situation entspannen. Schafft man das rechtzeitig, kann eine Trennung oder Scheidung vermieden werden.

  • Wenn Sie einen Rosenkrieg vermeiden wollen
  • Wenn Sie sich auch nach der Scheidung gemeinsam um Ihre Kinder kümmern möchten
  • Wenn Sie sich fragen: Wer kümmert sich wann um die Kinder? Wer behält das Haus? Wie wird der Unterhalt geregelt?
  • Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Wie wird mit dem Vermögen verfahren?
  • Wenn Sie nach Lösungen suchen, mit welchen beide Parteien zufrieden sind.
  • Wenn Sie die Kosten Ihrer Scheidung gering halten möchten.

Alle Themen, die in Ihrer persönlichen Situation für Sie wichtig sind, können in der Mediation besprochen werden. Am Ende werden Ihre Lösungen schriftlich in Form eines Vertrages festgehalten. Dieser Vertrag wird von beiden “Streitparteien” gemeinsam erarbeitet. Die Lösungen für den zukünftigen Umgang miteinander werden selbst geregelt, und nicht Anwälten und Richtern.

Falls Sie es wünschen können Sie diesen Vertrag von Ihrem Anwalt prüfen lassen und ihn in einen Notarvertrag umwandeln, so kann er ggf. auch bei Gericht verwenden werden.


Kosten

Die Kosten einer einzelnen Coaching- bzw. Mediations-Sitzung (60min.) betragen 120€ zzgl. Mehrwertsteuer plus eventuelle Anfahrtskosten. Die Gesamtkosten eines Coachings bzw. einer Mediation hängen damit von der Anzahl und Dauer der Sitzungen ab.